Mehrwertsteuersätze Schweiz

Normalsatz
Autos, Uhren, Schmuck, Kleider, Alkohol, Dienstleistungen
Reduzierter Satz
Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Medikamente, weitere Güter des täglichen Bedarfs
Sondersatz
Hotelübernachtungen inkl. Frühstück
Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft ch.ch

Allgemeine Informationen zur MWST

Die Mehrwertsteuer, oder in Kurzform auch als MWST bekannt (italienisch: IVA – imposta sul valore aggiunto / französisch: TVA – taxe sur la valeur ajoutée), bildet ihre Grundlage in Artikel 130 der Bundesverfassung. Die in der Tabelle nebenan ersichtlichen Steuersätze gelten seit dem 01. Januar 2018 und voraussichtlich bis Ende des Jahres 2030. Denn dann läuft die Finanzierung des Ausbaus der Bahninfrastruktur (kurz: FABI) aus, die derzeit die Steuer um 0,1 Prozentpunkte erhöht. Dazu weiter unten mehr.

Die Begrifflichkeit „Mehrwertsteuer“ hat sich seit dem 01.01.1995 in der Schweiz etabliert. Zu dem Zeitpunkt löste nämlich die MWST die bisher bekannte „Warenumsatzsteuer“ (WUSt) ab.

Normalsatz vs. Reduzierter Satz

In Art. 25 Abs. 2 des Mehrwertsteuer Gesetzes (MWSTG) wird genau geregelt, wann welche Steuersätze gelten.

So wird im Abs. 1 klargestellt, dass der Steuersatz grundsätzlich bei 7,7 % liegt, falls die Produkte nicht denen zuzuordnen sind, für die der reduzierte Satz von 2,5 % gilt.

Bei diesen handelt es sich primär um Artikel des täglichen Bedarfes. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung hierzu.

Produkte zum reduzierten Satz

  • Lebensmittel (ohne Alkohol)
  • Leitungswasser

  • Medikamente

  • Druckerzeugnisse (Bücher, Zeitschriften, etc.)

  • Futter- und Streumittel für Tiere

  • Samen, Setzknollen, Stecklinge, lebende Pflanzen, Blumen, o.ä.

  • Dünger, Pflanzenschutzmittel, o.ä.

Aktuelle Steuersätze im Detail

Bis zum 31.12.2017 lag der Normalsatz der MWST bei 8 % und der reduzierte Satz bei 2,5 %. Mit Ablauf des Jahres 2017 lief der Vertrag für die Zusatzversicherung der IV durch die MWST aus, was eine Reduzierung der MWST um 0,4 Prozentpunkte zur Folge hatte.

Auf der anderen Seite trat die Finanzierung des Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI) in Kraft. Aufgrund dieser erhöhten sich per 1. Januar 2018 die MWST-Sätze um 0,1 Prozentpunkte.

NormalsatzReduzierter SatzSondersatz
Steuersätze bis 31.12.20178,0 %2,5 %3,8 %
- Auslaufende IV-Zusatzfinanzierung 31.12.2017-0,4 %-0,1 %-0,2 %
+ Steuererhöhung FABI 01.01.2018-31.12.20300,1 %0,1 %0,1 %
Neue Steuersätze ab 01.01.20187,7 %2,5 %3,7 %
Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung

Wer muss Mehrwertsteuer zahlen?

Grundsätzlich der Endabnehmer auf den endgültigen Betrag. Jedoch auch Unternehmen, die an der Herstellung beteiligt sind.

Bei der Mehrwehrsteuer soll systematisch immer nur der erzeugte Mehrwert innerhalb der Wertschöpfungskette besteuert werden. Genau dies sagt der Begriff „Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug“ aus.

In der Regel läuft das dann so ab, dass ein Unternehmen bei der Weiterverarbeitung eines Erzeugnisses zwar Umsatzsteuer an den Vorproduzenten zahlt, diese aber von den Finanzbehörden wieder erstattet bekommt.

Die Steuer wird damit auf jeder Weiterverarbeitungsstufe wieder auf Null gesetzt. Somit wird die Steuer phasenweise solange rückvergütet, bis das Produkt vom Endverbraucher (oder einem nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmen) erworben wird. Erst wenn dies der Fall ist, gehen die bezahlten Steuern an den Staat.

Somit wird gewährleistet, dass keine Kumulierung von Steuern stattfindet und Unternehmen Handlungs- und Wettbewerbsfähig bleiben.

Letztlich zahlt der Endkonsument die Steuern.

Bei der MWST handelt es sich um eine indirekte Steuer. Bei indirekten Steuern ist die Person, die die Steuer schuldet, nicht identisch zu der, die die Steuer wirtschaftlich trägt. In der Praxis bedeutet das, dass die Person oder das Unternehmen, das die Waren / Dienstleistungen vertreibt, zwar die Steuer abführen muss (Steuerschuldner), jedoch der Endkunde für diese aufkommen muss (Steuerträger). Der Verkäufer als Dritter schuldet daher dem Staat die Steuer und ist verpflichtet, diese vom Abnehmer einzutreiben.

Historische Entwicklung der Mehrwertsteuer

DatumMutationNormalsatzReduzierter SatzSondersatz
01.01.1995Einführung der Mehrwertsteuer6,5 % (+6,5 %)2,0 % (+2,0 %)
01.10.1996Einführung des Sondersatzes für Beherbergungsdienstleistungen6,5 % (+0,0 %)2,0 % (+0,0 %)3,0 % (+3,0 %)
01.01.1999Erhöhung zugunsten der AHV und IV7,5 % (+1,0 %)2,3 % (+0,3 %)3,5 % (+0,5 %)
01.01.2001Erhöhung zur Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte (FinöV)7,6 % (+0,1 %)2,4 % (+0,1 %)3,6 % (+0,1 %)
01.01.2011Erhöhung zur Sanierung der IV (befristet bis 31. Dezember 2017)8,0 % (+0,4 %)2,5 % (+0,1 %) 3,8 % (+0,2 %)
01.01.2018Erhöhung für FABI, Senkung durch Auslaufen der Erhöhung 20117,7 % (−0,3 %)2,5 % (±0,0 %)3,7 % (−0,1 %)
01.01.2030Auslaufende FABI-Zusatzfinanzierung7,6 % (−0,1 %) 2,4 % (−0,1 %)3,6 % (−0,1 %)
Quelle: Wikipedia: Mehrwertsteuer Schweiz

Wie funktioniert der Mehrwertsteuerrechner?

Der Nettobetrag enthält noch keine Steuer. Der Nettopreis eines Produktes ist also der ohne eingerechnete MWST. Die beim Einkaufen ausgeschilderten Preise enthalten jedoch stets die MWST, da der Verkäufer diese vom Kunden direkt einziehen muss. Hierbei handelt sich also um Bruttobeträge.

Daraus abgeleitet lässt sich sagen:

Nettobetrag + Mehrwertsteuer = Bruttobetrag

Durch beliebige Umstellung dieser Formel lässt sich einfach zwischen den einzelnen Werten hin und her rechnen.

Erklärung und Formel

Hierbei handelt es sich wohl um die einfachste Rechnung, da einfach nur die jeweilige MWST hinzugerechnet werden muss.

Die Formel zur Berechnung des Bruttobetrages auf Basis des Nettobetrages ist wie folgt:

Nettobetrag * (1 + Mehrwertsteuersatz) = Bruttobetrag

Formel mit eingesetztem Standardsatz von 7,7%:

Nettobetrag * (1 + 7,7%) = Bruttobetrag

Nettobetrag * 1,077% = Bruttobetrag

Bei dem Standardsatz der Schweizer MWST von 7.7% multiplizieren Sie einfach den Nettobetrag mit 1,077 und erhalten damit den Bruttobetrag.

Praktisches Beispiel:

Sie möchten auf ein Seminar gehen und die Teilnahmegebühr ist mit einem Nettobetrag von 500 CHF angegeben. Nun möchten Sie den Bruttobetrag wissen.

500 CHF (Netto) * 1,077% = 538,50 CHF (Brutto)

Erklärung und Formel

Bei dieser Berechnung muss vom Bruttobetrag die Mehrwertsteuer abgezogen werden, um auf den Nettobetrag zu kommen.

Durch Umstellen der Formel auf den Bruttobetrag erhalten wir folgende Gleichung, mit der auf Basis des Bruttobetrages der Nettobetrag berechnet werden kann:

Bruttobetrag / (1 + Mehrwertsteuersatz) = Nettobetrag

Formel mit eingesetztem Standardsatz von 7,7%:

Bruttobetrag / (1 + 7,7%) = Nettobetrag

Bruttobetrag / 1,077% = Nettobetrag

Im Falle des Standardsatzes der Schweizer MWST von 7,7% dividieren Sie den Bruttobetrag durch 1,077 und erhalten auf diese Weise den Nettobetrag.

Wichtig: Äquivalent wie bei der Rechnung von „Netto auf Brutto“ könnte man auch bei der „Brutto auf Netto“ Rechnung davon ausgehen, die MWST auszurechnen und dann einfach vom Bruttopreis abzuziehen. Da man als Rechengrundlage bei der „Brutto auf Netto“ Rechnung zur Kalkulation der Mehrwertsteuer allerdings den Bruttopreis heranziehen würde, die Steuer aber auf Basis des Nettopreises zu berechnen ist, würde man ein falsches Ergebnis erhalten.

Praktisches Beispiel:

Sie haben eine Jacke für 220 Franken gekauft und würden gerne wissen, wie hoch der Preis ohne MWST wäre.

220 CHF (Brutto) / 1,077% = 204.27 CHF (Netto)

Erklärung und Formel

Den Betrag der zu zahlenden Mehrwertsteuer erhält man ganz einfach aus der Differenz von Brutto zu Nettobetrag. Der dabei übrig bleibende Betrag ist die MWST, die auf Basis des Nettopreises anfällt.

Den MWST Betrag kann man daher wie folgt berechnen:

Bruttobetrag – Nettobetrag = Mehrwertsteuerbetrag

Praktisches Beispiel:

Sie haben an einer Veranstaltung teilgenommen und würden gerne wissen, wie viel an Steuern sie für diese gezahlt haben.

538,50 CHF (Brutto) – 500 CHF (Netto) = 38,50 CHF (MWST)

Erklärung und Formel

Den prozentuellen Satz zur enthaltenen Mehrwertsteuer können Sie sehr einfach selbst berechnen. Sie dividieren dazu den Nettobetrag durch den Bruttobetrag und ziehen von dem Ergebnis eins ab.

Die Gleichung sieht dann wie folgt aus:

Bruttobetrag / Nettobetrag – 1 = Mehrwertsteuersatz

Praktisches Beispiel:

In dem vorherigen Reiter haben wir den bezahlten Mehrwertsteuerbetrag für das Seminar ausgerechnet. Wir hatten hier Netto 500 CHF und Brutto 538,50 CHF gezahlt. Nun würden wir aber gerne wissen, welcher Mehrwertsteuersatz uns dazu eigentlich berechnet wurde. Wir rechnen daher wie folgt:

538,50 CHF (Brutto) / 500 CHF (Netto) – 1 = 1,077 – 1 = 0,077 = 7,7 %