Die Mehrwertsteuer im Inland (Inlandsteuer) fällt auf jegliche Leistungen, die von steuerpflichtigen Personen zu zahlen sind. Als Ausnahme Leistungen, die ausdrücklich von der Steuer ausgenommen sind.
Sie fällt auf:
erbrachte Lieferungen von Gegenständen im Inland (gegen Entgelt)
erbrachte Dienstleistungen im Inland (gegen Entgelt)