Die Mehrwertsteuer im Inland (Inlandsteuer) fällt auf jegliche Leistungen, die von steuerpflichtigen Personen zu zahlen sind. Als Ausnahme Leistungen, die ausdrücklich von der Steuer ausgenommen sind.

Sie fällt auf:

  • erbrachte Lieferungen von Gegenständen im Inland (gegen Entgelt)

  • erbrachte Dienstleistungen im Inland (gegen Entgelt)