Es soll der inländische Konsum besteuert werden. Aus diesem Grunde werden jegliche Leistungen (Produkte oder Dienstleistungen) innerhalb der Schweiz mit Mehrwertsteuer versehen.
Leistungen, die aus dem Ausland kommen, werden formell zwar ohne die schweizerische Mehrwertsteuer deklariert, jedoch fällt am Zoll für diese Einfuhrsteuer an. Diese ist äquivalent zu der Mehrwertsteuer und kann, falls das Unternehmen berechtigt ist, auch wieder zurückgefordert werden.
Als Endkonsument jedoch muss diese, so wie innerhalb des Landes die MWST, gezahlt werden.