Die Mehrwertsteuer ist als Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug ausgestaltet.

Das bedeutet, dass beim Weiterverkauf eines Produktes zwar Steuer anfällt, diese aber von Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmen direkt wieder von der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV abgezogen werden kann.

Auf diese Art und Weise wird das Produkt im Laufe des Herstellungsprozesses nicht „teurer“ gemacht und mit Steuern versehen.

Erst der Endkonsument zahlt dann tatsächlich Steuern, die dann in die Staatskasse gehen.